Rechtssprechung
Fürchtenix W

Parken entgegen der Fahrtrichtung ist auf der “Sonderfläche” in verkehrsberuhigten Zonen zulässig. ( OLG Köln Ss 136/97 vom 30.05.97 )

Passt das Fahrzeug nicht in die Parkmarkierung, darf nicht geparkt werden. ( Kommentar Straßenverkehrsrecht Jagusch / Hentschel Verlag C.H. Beck 33.Auflage )


Passt das Fahrzeug nicht in die Parkmarkierung, darf im Normallfall trotzdem geparkt werden, mehr dazu >>>>>>


Am liebsten stellen wir unser Wohnmobil auf Campingplätze, Stellplätze oder bewachten Langzeitparkplätze. Einige Folgen des Parken auf der Strasse hier >>>>>>


Achtung Fahrer zum Handyverbot wurde nun auch vom OLG Zweibrücken ( 1SS 1/14 ) festgestellt, dass selbst das ablesen der Uhrzeit auf dem Handy ein Verstoß gegen das Handyverbot darstellt.

Jegliche Nutzung einer Funktion des Handys, also auch die Navigationsfunktion, Uhrzeit, SMS usw. stellt eine Nutzung des Handys da.

Die Nutzung jedoch ist nun einmal bei laufendem Motor für den Fahrzeugführer verboten.

Freizuegigkeit innerhalb der EU ist ein garantiertes Recht, im Wohnmobil darf man auch Arbeiten, aber ein Wohnmobil  ist keine Wohnung. Mehr hier >>>>>>

Hauptuntersuchung fällig, dass Fahrzeug ist im Ausland Keine Sanktionierung!. Mehr hier >>>>>>