Hauptuntersuchung überfällig ?

Bei längeren  Wohnmobil Reisen kann es vorkommen, dass die Hauptuntersuchung überfällig ist.

Trotz gegenteiliger Ansichten darf dies weder im Ausland noch im Inland sanktioniert werden.

Es handelt sich um nationales Recht und man kann derzeit auch keine HU Prüfung nach deutschem Recht im Ausland vornehmen lassen. Lediglich die Minimalanforderungen gemäß dem Wiener Abkommen müssen erfüllt werden, also das Fahrzeug muss Verkehrssicher sein, Insbesondere eine Sanktionierung im Ausland darf nicht erfolgen.

Nach Wiedereinreise nach Deutschland muss das Fahrzeug jedoch unverzüglich einer HU Prüfung zugeführt werden.

In diesen Fällen wird eine sogenannte “vertiefte” Prüfung durchgeführt, die nach zwei Monaten Ablauf erforderlich ist und mit ca. 20 % Aufschlag berechnet wird.