Parkplatzmarkierung überparkt
PSchild 250

Die Parkflächen werden oftmals in einzelne Parkflächen eingeteilt, damit der Parkraum gut ausgenutzt wird. Vereinzelt wird durch entsprechende Zusatzschilder ausdrücklich verlangt, das ein Fahrzeug vollständig innerhalb der gekennzeichneten Fläche stehen muss.

Ansonsten ( ohne das Zusatzschild )  verbietet § 41  StVO das Parken außerhalb der markierten Parkfächen nicht, so urteilte auch das OLG Oldenburg Az SS 159/94.

Außerhalb von verkehrsberuhigten Zonen und außerhalb Bereichen wo ein Zusatzschild ( z.B. zusätzlich zum Zeichen 313 - Parken nur innerhalb der markierten Parkflächen )  dies eindeutig regelt, dürfen Parkraummarkierungen überschritten werden dürfen.

Allerdings dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht unzulässig belästigt oder gar behindert werden. Wir versuchen stets mit Abstand zu den begehrten Parkräumen zu bleiben, um andere nicht zu ärgern. Hier einige Folgen des Parken ( Link Parkfolgen )

WOMO Parken W keine Parkmarkierung W
Parkflächen nur für Elektrofahrzeuge 250

Die Parkflächen werden häufig eingeschränkt, neuerdings auch für Elektrofahrzeuge reserviert.

Als Wohnmobilfahrer findet man immer weniger Parkraum, was wir nicht richtig finden. So zahlen Elektrofahrzeuge 10 Jahre keine Kfz Steuern und bekommen auch noch zahlreiche Parkflächen reserviert.