Freizügigkeit

Jeder Unionsbürger der Europäischen Gemeinschaft hat grundsätzlich das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, also in jeden anderen Mitgliedsstaat einzureisen, sich dort aufzuhalten, wirtschaftlich zu betätigen, also selbstständig oder unselbstständig zu arbeiten.

Dies Recht gemäß dem AEUV, dem Vertrag ueber die Arbeitsweise der Europaeischen Union Artikel 21 garantiert auch Wohnmobilreisenden die notwendigen Rechte.

Ein Wohnmobil kann jedoch keine Wohnung im Steuerlichen oder Melderechtlichen Sinn sein, sondern ist ein Fahrzeug.