Unser Wohnmobil verbleibt im Ausland, während wir nach Hause fliegen und nach einer Zeit wieder zu unserem Wohnmobil zurück kehren, welches auf einem bewachten Parkplatz abgestellt ist.
Selbstverständlich läuft auch irgendwann bei diesem längeren Aufenthalt des Wohnmobil im Ausland die Gültigkeit der letzten HU Untersuchung ab und das Fahrzeug muss unverzüglich nach der nächsten Einreise zur HU vorgeführt werden.
Dies kann weder durch eine ausländische Behörde bemängelt werden, sofern das Kfz verkehrssicher ist.
Auch durch eine inländische Behörde kann nicht gefordert werden, das Fahrzeug solle zum Zweck der HU ins Inland gebracht werden. Die inländische Behörde kann lediglich eine kostenlose Mängelanzeige verhängen, die nach erfolgter HU Rückgemeldet werden muss.
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