Wohnmobile > 3,5 t
Fürchtenix W

In Italien, Spanien, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Finnland gelten für Wohnmobile z.B. das Schild 277 nicht, in Frankreich ohne Gewichtsangabe auch nicht, mit Gewichtsangabe gilt es auch für Wohnmobile.

In der Schweiz, Portugal wie in Deutschland gelten die Zeichen wie in Deutschland auch für Wohnmobile.

Wohnmobile erreichen sehr schnell die 3,5 t Grenze, wenn diese über 3,5 Tonnen zGG ( zulässiges Gesamtgewicht ) haben muss folgendes beachten werden:


Deutschland:

Zeichen 253 ( Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Busse )

Zeichen 273 ( Mindestabstand )

Zeichen 277 ( Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Busse )

Geschwindigkeit:

 Autobahn 100 km/h, Landstraße 80 km/h

Hauptuntersuchung:

Die ersten 7 Jahre - alle zwei Jahre, dann jährlich


Wohnmobile haben ein eigenes Zusatzzeichen 1048 - 17 welches unabhängig von der Masse gilt.

Wohnmobile müssen jedoch auch das Zusatzzeichen 1048 - 12 beachten, die Siloette zeigt einen LKW, jedoch gilt es für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Busse